Aufhebung der Psittakose-Verordnung

In seiner Sitzung vom 21.09.2012 hat der Bundesrat der sofortigen Aufhebung der Psittakose-Verordnung zugestimmt. Die Kennzeichnungspflicht von Sittichen und Papageien, sofern sie nicht in Anlage 6 der Bundeartenschutzverordnung aufgeführt sind, wurde damit mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Unter anderem dürfen Wellensittiche damit ohne "Zuchtgenehmigung" vermehrt werden. Die bisherige Beringungs- und Buchführungspflicht sowie die Pflicht zur Bereitstellung eines Quarantäneraums entfällt, wird aber weiter empfohlen.

Die Psittakose ist davon unanbhängig weiterhin meldepflichtig: Bei Ausbruch der Krankheit ist die zuständige Veterinärbehörde unverzüglich zu informieren.

Das sagt das Team von Welli.net dazu:

Bürokratieabbau ist immer eine begrüßenswerte Sache, schont sie nicht zuletzt den Geldbeutel des Steuerzahlers, also unseren eigenen! Der Wegfall der Psittakose-Verordnung wirkt sich jedoch nicht nur finanziell aus.

Züchter und Händler profitieren davon, künftig nicht mehr aufwändig dokumentieren zu müssen oder Ringe erwerben zu müssen (0,18 Cents pro Stück); die Buchführung wird erleichtert, Kosten eingespart. Es muss nicht mehr notiert werden, an wen die Tiere abgegeben werden.

Sachkundenachweis sicherte Fachwissen und verhinderte Laienzucht

Aber der Wegfall der Verordnung zieht noch weitere, weitreichende Konsequenzen nach sich. Durch die Aufhebung der Verordnung wird künftig auch der bislang erforderliche Sachkundenachweis nichtig. Ein Nachweis, der dazu dienen soll dem Amtstierarzt zu bestätigen, dass sich der Züchter/Händler in Fragen der Zucht auskennt und in der Lage ist einem möglichen Ausbruch der Psittakose kompetent, also sachkundig, zu begegnen.

Dieser Nachweis war nicht nur damit verbunden, erforderliches Fachwissen vorweisen zu können, sondern auch entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung stehen zu haben, sollte es zu einem Ausbruch der Erkrankung kommen. Ferner waren damit auch immer Zeitaufwand (z. B. Lernen, Behördengänge) und Kosten (z. B. Prüfungsgebühren, Umbau) verbunden. Ein Fakt, das schon so manchen "zuchtwilligen" Laien davon abgehalten hat, es auf eigene Faust zu probieren.

Wenn man sich dies vor Augen hält, so werden schnell die Risiken und Gefahren erkennbar, die mit dem Wegfall der Verordnung verbunden sind: Künftig darf jeder züchten, der Lust dazu hat, egal ob er Erfahrung besitzt oder keine, ob er sich Fachwissen angeeignet hat oder einfach herumexperimentiert. Der Wildzucht ist Tür und Tor geöffnet!

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Angesichts der vielen dramatischen Verläufe und Vorkommnisse bei der Zucht, verbunden mit großem Leid der Tiere, Krankheit und Tod, ist der Wegfall der Verordnung aus Tierschutzaspekten hoch bedenklich.

Ohne Beringungspflicht keine Rückverfolgung der Abstammung möglich

Einen weiteren Kritikpunkt sehen wir im Wegfall der Beringungspflicht. Die Ringe waren bislang dazu da, den Ausbruch der Krankheit gewissen Tieren eindeutig zuordnen zu können. Außerdem belegten Händler damit die Abstammung ihrer Tiere und an wen sie die Tiere weiterverkauften (Kunde). Durch den Wegfall der Beringung wird es künftig nicht mehr möglich sein, Fehlzuchten und Misszuchten zurückzuverfolgen. Auch nicht artgerecht gehaltene oder gequälte Tiere, denen schweres Leid zugefügt wurde und die dann meist im Tierheim landen, können keinem Halter mehr zugeordnet werden. Tierquälerei kann somit nicht mehr sanktioniert werden!

Aber selbst im ganz banalen Alltagsleben stellen sich weitere Probleme. Beispielsweise: Ein Fundtier ist abgegeben worden. Wem gehört es? War früher wenigstens noch über die Ringnummer eine gewisse Chance vorhanden, dass Tier und Halter wieder zueinanderfinden, so ist dies nun reine Glücksache.

Fazit zur Aufhebung der Verordnung

Zusammenfassend können wir von welli.net sagen, dass wir die Aufhebung der Verordnung kritisch sehen. Dem Tierschutz ist damit ein Bärendienst erwiesen worden. Profitieren tun vor allem Züchter und Händler und unverantwortliche Laien-Züchter, die es einfach mal spannend finden, "live" beim Brüten dabei zu sein.

Auch der Bürokratieabbau dürfte nur ein sehr geringes Einsparvolumen ausmachen. Am falschen Ende gespart - finden wir. Leider.

 

Elena