Ratgeber / Lexikon
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Fußring

In Deutschland ist es Pflicht, Wellensittiche mit einem Fußring zu kennzeichnen, um ihre Herkunft und die Legalität der Zucht nachzuweisen. Es gibt zwei verschiedene Sorten dieser Ringe. Der offene Ring ist in der offiziellen Variante erhältlich, wenn man eine Zuchtgenehmigung vorweist und ihn anfordert, dies kostet einen geringen Betrag. Durch die Kombination aus Zahlen und Buchstaben ist der Züchter ausfindbar zu machen. Diese Ringe sind silbern und werden mit einer Zange um den Fuß des Vogels gebogen. Diese Ringe sind auch in bunt erhältlich, sind allerdings damit nicht offiziell und es muss im Einzelfall abgeklärt werden, ob sie verwendet werden dürfen.
Die zweite Art sind geschlossene Ringe. Diese können nur Jungvögeln bis zu einem gewissen Alter angelegt werden, danach werden ihre Füße zu groß. Sie sind aus Metall und Kunststoff erhältlich und weisen ebenso Zahlen und Buchstaben auf, um Alter und Herkunft eines Vogels nachzuweisen. Um an diese Ringe zu gelangen muss man Mitglied der Vereinigung für Artenschutz, Vogelhaltung und Vogelzucht (AZ) e.V. sein.