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Informationspflicht und Zuchtgenehmigung

So verlockend es auch ist - man sollte im Interesse der Tiere niemals einfach draufloszüchten. Es tauchen immer wieder Probleme auf, auf die man vorbereitet sein muss, damit es nicht zum Schlimmsten kommt.
Bevor man es zur ersten Brut kommen lässt, sollte man sich ganz gründlich mit der Materie befassen: Bücher lesen, Internetseiten und Foren besuchen.

Um Wellensittiche (bzw. Krummschnäbel überhaupt) zu züchten, muss man in Deutschland eine Zuchtgenehmigung besitzen, auch wenn diese Zucht nur eine einmalige Vermehrung der süßen Stubenvögel im heimischen Wohnzimmer sein soll. Ohne die Zuchtgenehmigung kann man nicht die erforderlichen Ringe beziehen.
Sowohl die Kosten als auch die Anforderungen sind von Region zu Region, ja sogar von Stadt zu Stadt unterschiedlich: Oftmals wird eine schriftliche Prüfung verlangt.

Wir empfehlen, beim Ordnungsamt anzufragen, was verlangt wird und wie hoch die Kosten sind, da man hierüber unmöglich eine allgemeingültige Aussage treffen kann.
Es sollte sich jedoch niemand von dem bisschen Bürokratie abhalten lassen und die Wellensittiche ohne Genehmigung brüten lassen. Die Beringungspflicht macht durchaus Sinn: Hat ein Wellensittich Psittakose, läßt sich anhand des Ringes die Herkunft des Vogels bestimmen, und alle anderen Vögel können daraufhin auf die Krankheit untersucht werden. Psittakose ist auch für Menschen sehr gefährlich, unbehandelt kann sie tödlich enden.

Wer ohne Zuchtgenehmigung züchtet, macht sich strafbar und kann im Wiederholungsfalle mit Ordnungsgeldern bis 10.000 € rechnen.

SHe

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