Ringe bei Wellensittichen

Mit der Aufhebung der Psittakose-Verordnung am 21.09.2012 ändert sich in Deutschland die Rechtslage zur Zucht. Aus diesem Grund ist dieser bisherige Artikel nicht mehr aktuell. Der Artikel zur neuen rechtlichen Lage erklärt die neue Situation.

Es besteht seither weder eine Verpflichtung zur Zuchtgenehmigung, noch zur Beringung. Viele Züchter verwenden aber dennoch Ringe

In Deutschland unterliegt jeder Züchter der Beringungspflicht und darf seine Tiere nicht ohne diesen Ring verkaufen. Ohne die Vorlage einer amtlichen Zuchtgenehmigung bekommt niemand die offiziellen Ringe für Wellensittiche. Im Falle einer Psittakose-Erkrankung oder einer anderen Problematik kann so der Züchter ausfindig gemacht werden. Diese Regelung liegt der Psittakose-Verordnung zugrunde: Verordnung zum Schutz gegen die Psittakose und Ornithose:

§2 (1) Wer Papageien oder Sittiche halten will, um von diesen Tieren Nachkommen aufzuziehen (Züchter) oder mit diesen Tieren zu handeln (Händler), muss die Tiere kennzeichnen; dabei hat er Fußringe zu verwenden, die vom Zentralverband Zoologischer Fachgeschäfte Deutschlands e.V., Frankfurt a.M. (Zentralverband), oder vom Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz, Hambrücken (Bundesverband), abgegeben werden.

Diese Ringe sind also sozusagen der Personalausweis der kleinen Australier. Abgesehen von der Ermittlung des Züchters gibt es noch einen weiteren wichtigen Faktor: Jedem Halter sei empfohlen, die Daten auf den Ringen für sich zu notieren (oder zu fotografieren), um im Falle eines entflogenen Vogels die Besitzverhältnisse nachzuweisen.

Es gibt zwei Sorten von Ringen, die von zugelassenen Stellen ausgegeben werden. Man unterscheidet zwischen geschlossenen und offenen Ringen. An welchem Bein ein Ring angebracht wird, ist nicht festgelegt und liegt im Ermessen des Züchters.

Nimmt man Vögel ohne Ringe auf, macht man sich selber nicht strafbar- der Züchter tut es, wenn er unberingte Vögel abgibt oder verkauft. Lassen Halter die Ringe aus medizinisch notwendigen Gründen durch einen Tierarzt entfernen, ist es ratsam, diese aufzuheben und eventuellen neuen Besitzern mitzugeben.

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Geschlossene Ringe

Geschlossene Ringe werden innerhalb weniger Lebenstage (ca. zwischen dem 6. und 8. Lebenstag) über den Fuß eines Kükens gezogen, später ist das aufgrund des festen Materials nicht mehr möglich. Diese Ringe werden von den zahlreichen deutschen Züchterverbänden an eingetragene Mitglieder vergeben.

Die Kennzeichen auf dem Ring unterliegen einem festgelegten Schema: Verband – Züchternummer – Jahrgang – laufende Nummer

Zusätzlich kann jeder Verband noch Besonderheiten am Ring einbringen. Die Vereinigung für Artenschutz, Vogelhaltung und Vogelzucht e.V.(AZ) gibt beispielsweise jedes Jahr andersfarbige Ringe heraus. Nach fünf Jahren wiederholen sich die Farben. So tragen AZ-Vögel mit dem Geburtsjahr 2010 orangene Ringe, Vögel von 2011 dunkelblaue Ringe und die von 2012 rote Ringe. Für 2013 ist Schwarz und für 2014 (Pastell-) Grün vorgesehen.

Geschlossener Ringe
blauer geschlossener Ring

Offene Ringe

Offene Ringe sind die am meisten verwendeten bei uns und werden von der Wirtschaftsgemeinschaft zoologischer Fachbetriebe ausgegeben. Sie sind im ursprünglichen Zustand nicht ringförmig, sondern ein Metallstreifen, der mithilfe einer Zange um den Fuß des Vogels gebogen wird. Dadurch ist auch eine spätere Anlegung möglich. Allerdings kann durch eine Sollbruchstelle, nach Abnehmen des Ringes, dieser kein zweites mal verwendet werden.

In das Metall sind Zeichenkombinationen (Zahlen und Buchstaben) eingestanzt, die den Vogel kennzeichnen. Man kann mit diesen Daten nicht direkt als Halter den Züchter ausfindig machen, das ist aber mithilfe von Ämtern möglich. Auch das Geburtsjahr eines Vogels lässt sich von offenen Ringen nicht ablesen.

Offener Ringe
offener Ring

Inoffizielle Ringe

In manchen Zoohandlungen oder Internetplattformen kann man inoffizielle Ringe ohne Kennzeichen erwerben, die aber keinen amtlichen Charakter besitzen und keinen Nachweis über den Besitz einer Zuchtgenehmigung bieten. Beim Kauf oder Abgabe eines Vogels sollte daher aufgepasst werden.

 

Nune