Zitat von
Brutetal
Ist die Wohnung sehr hellhörig? Dann kann es zu Problemen kommen. Prinzipiell kann ein Vermieter die Haltung von Wellensittichen nicht verbieten, da sie als so genannte Kleintiere gelten, die auch in Mietwohnungen unabhängig von Tierverbotsklauseln im Mietvertrag gehalten werden dürfen. Das ganze ist allerdings auch abhängig von der Schwarmgröße. Gegen bis zu vier Wellis kann der Vermieter nichts sagen, aber bei größeren Schwärmen sind auch schon Urteile gegen die Wellihaltung gefällt worden.
Sobald sich Nachbarn beschweren, kann es zu Problemen kommen. Es kann verlangt werden, die Wellensittiche ganz abzuschaffen oder aber den Schwarm zumindest zu verkleinern.