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Thema: Agas & Co in Washingtoner Artenschutzabkommen?

  1. #1

    Gast

    Standard Agas & Co in Washingtoner Artenschutzabkommen?

    Hallo,

    momentan informiere ich mich gerade so etwas querbeet über Wellis, Papageien und Co. Auch das "Rechtliche" interessiert mich.

    Dass viele Großpapageien und andere Papageienvögel hierbei unter dem Schutz des Washingtoner Artenschutzabkommens stehen
    (wenn nicht bei Teil 1 (der vom Aussterben bedrohten Arten), dann aber unter Teil II (schützenswerte Arten)), war mir gar nicht so bewusst, aber jetzt hab ich es gelernt.

    Allerdings verwirrt mich die Literatur, da einige Quellen Agaporniden nennen, die unter dem Abkommen stehen, andere diese ausnehmen.
    Was ist denn jetzt richtig? Oder stehen nur bestimmte Aga-Arten (zB. das Rußköpfchen etc.) unter Schutz?

    Kennt sich jemand aus?

  2. #2

    Gast

    Standard

    Hallo Elena,

    guck mal hier:
    http://www.azvogelzucht.de/regelwerk...tringliste.pdf

    Demnach brauchst du für Russ-, Pfirsich-, Rosen-, Schwarzköpfchen und die Tarantas normale Pflichtringe. Eine Meldepflicht liegt nicht vor.

    Erdbeerköpfchen brauchen Artenschutzringe und sind meldepflichtig. Grauköpfchen und Orangeköpfchen sind mit normalen Ringen zu beringen und meldepflichtig.

    Vielleicht bringt das ja etwas Licht ins Dunkel?

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  3. #3

    Gast

    Standard

    Vielen Dank für die Infos.
    Die von wikXXXXXX scheinen nicht sehr gut recherchiert zu sein bzw. der Artikel ist wohl nicht präzise genug verfasst worden. Dort klang es so, als ob alle Agas im Washingtoner Artenschutzabkommen in Anhang B gelistet seien.

  4. #4

    Gast

    Standard

    Ob das Lexikon recht hat oder nicht, weiß ich nicht genau. Für eine Haltung reicht es, wenn man auf oben genannte Fakten achtet.

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