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Thema: Frage zum Thema Nistkasten

  1. #1

    Gast

    Standard Frage zum Thema Nistkasten

    Also ich habe vor irgendwann zu brüten, beschaffe mir natürlich aber jetzt erstmal ausreichend Wissen. Ich habe schon gehört, dass man in den Nistkasten nichts reinmachen sollte.. aber da ich schon drei gleiche Nistkästen gekauft habe mit Standartmaßen, (Bis auf die Mulde, sie hat einen Durchmesser von 5cm aber ist nicht tief genug ;/ .) wollte ich fragen, ob man stattdessen einfach ein stück Stoff nimmt und es so wie eine Mulde formt und in den Nistkasten legt. Dann hätte man ja eine Mulde die tief genug ist. Hab das nämlich in einem Video gesehen und wollte wissen, ob man das machen kann oder ob davon abgeraten werden sollte..
    Würde mich über Hilfe von euch freuen :-)

  2. #2

    Gast

    Standard

    Hallo Tierliebhaber,

    es ist gut, dass du dich informieren möchtest bevor du deine Vögel zu einer Brut ansetzt.

    Bitte Beachte aber, dass Welli.net sich dem Tierschutz verschrieben hat.
    Uns ist es wichtig über alternativen zur Zucht zu Informieren, weil es leider viel zu viele Wellensittiche in Tierheimen, Anzeigen etc. gibt, die dringend ein neues zu hause suchen.
    Zudem birgt eine Zucht viele Risiken, vor denen wir Halter und Wellis schützen möchten.
    Wir möchten keine Anleitung zum Züchten geben, weil es zu viele Wellis gibt, die ein schönes und Artgerechtes zu hause suchen.

    Jetzt könntest du natürlich die Frage stellen, warum wir diese Zucht Kategorie haben.
    Durch die Aufhebung der Psittakose-Verordnung ist der Erwerb eine Zuchtgenehmigung nicht mehr notwendig und jeder darf nun völlig legal Sittiche und verschiedene Papageinarten Züchten.
    Das führt leider oft zu Problemen unter denen vorallem die Tiere Leiden.

    Sollte bei einer Zucht etwas schief laufen: Küken oder Elterntiere in Gefahr sein oder einfach ein ungewolltes Gelege entstanden sein, so soll dieses Unterforum helfen.

    Hier kannst du es nochmal nachlesen: https://www.welli.net/forum/wellensi...uchtforum.html

    lg
    Rehlein

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  3. #3

    Gast

    Reden

    Das ist doch totaler quatsch. Hab das jetzt öffters gelesen. Die Psittakosen Verordnung wurde zwar Aufghoben, auch in der Schweiz, eine Zuchtgenehmigung ist trozdem noch Pflicht.

    Es kann nicht sein das dies nur in der Schweiz der Fall ist. ich habe mich mit ein Paar ernsthaften Züchter aus Deutschland unterhalten, und sie sind der gleichen Meinung.

    Das wollte ich nur Mal loswerden. Wenn es in Deutschland wirklich anderes ist, und gewisse Leute das nicht mitgekriegt haben, dann stimmt irgedwas mit dem Indormationsfluss zwischen den Einzelnen Vereinen überhaupt nicht. Oder ist das wirklich so?

    Alles gute

    Edit: das Einzige das durch diese Verordnung ausser Kraft getreten ist, ist die Tatsache das keine Beringungspicht mehr besteht, da die grösster Grundbedrohu g durch die Psittakose Ausgemerzt zu sein scheint(was ich nicht wirklich zustimmen möchte)

  4. #4

    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Jasik
    da die grösster Grundbedrohung durch die Psittakose Ausgemerzt zu sein scheint(was ich nicht wirklich zustimmen möchte)
    Ich stimme da auch nicht zu, denn ich hatte das Vergnügen mich mit dem Thema Psittakose auseinander setzen zu müssen. Allerdings ist der Aufwand und das behördliche Theater was in Deutschland (und zwar nur in Deutschland!) darum gemacht wird wirklich unnötig gewesen, weshalb ich so gesehen nichts gegen die Aufhebung der Psittakose Verordnung habe ( denn Meldepflicht besteht ja weiterhin).

    War zwar jetz nicht mehr zum Thema Nistkasten, wollte ich aber trotzdem loswerden.

    lg
    Rehlein

  5. #5

    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Jasik Beitrag anzeigen
    Das ist doch totaler quatsch. Hab das jetzt öffters gelesen. Die Psittakosen Verordnung wurde zwar Aufghoben, auch in der Schweiz, eine Zuchtgenehmigung ist trozdem noch Pflicht.
    Hallo Jasik,

    Du hast vollkommen Recht: Deutsche Bürokratie ist schwer zu durchschauen. Sowohl die Beringungspflicht als auch die Zuchtgenehmigung ist inzwischen obsolet. Nur ist das leider noch nicht bei vielen Züchtern auch so angekommen...

    Ich zitiere mich gerad mal selbst:
    Zitat Zitat von Mucki Beitrag anzeigen
    Hallo,

    es ist ein verwirrendes Thema, ich weiß
    Fakt ist: die Zuchtgenehmigung gehört der Vergangenheit an und muss nicht mehr beantragt oder abgelegt werden.

    Anbei ein Auszug aus folgender offiziellen Bekanntmachung des betreffenden Bundesministeriums:

    "Das Tiergesundheitsgesetz wird 12 Monate nach Verkündung in Kraft treten (Frühjahr 2014). Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen treten allerdings am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das bis dahin geltende Tierseuchengesetz (TierSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1260, 3588), zuletzt geändert durch Artikel 1 Absatz 87 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044), ist in der Bundesrepublik Deutschland die Grundlage für die staatliche Bekämpfung von Tierseuchen."

    Der Tag der Verkündung war der 22.3.2013 und damit war auch die Zuchtgenehmigung erledigt.

    Genau nachlesen und weitere Infos einholen kann man gerne hier: http://www.bmelv.de/SharedDocs/Stand...itsgesetz.html

    LG, Anne
    Dieser fett markierte Satz ist es, der von Vielen überlesen wird und deshalb (?) nicht weit verbreitet wurde. Auch mir ging es so und ich wollte das nicht glauben bzw. verstehen, aber eine Email ans Bundesministerium brachte endgültige Sicherheit.

    LG, Anne

    PS: Sorry, Tierliebhaber. Du hast Dich informieren wollen (was sehr löblich ist , bei uns aber nur bis zu einem gewissen Maße möglich ist) und nun so viel OT...

  6. #6

    Gast

    Standard

    [QUOTE=Jasik;707693]Das ist doch totaler quatsch. Hab das jetzt öffters gelesen. Die Psittakosen Verordnung wurde zwar Aufghoben, auch in der Schweiz, eine Zuchtgenehmigung ist trozdem noch Pflicht.

    Also mein Tierarzt hat zu mir auch gesagt, dass man jetzt keine Zuchtgenemigung mehr braucht.

  7. #7

    Gast

    Standard

    @ Mucki:
    Aber heißt es in dem Text nicht, dass das Tiergesundheitsgesetz im März 2014 in Kraft tritt und damit das Tierseuchengesetz (welches ja die ZG fordert) ablöst. Bedeutet für mich, dass das Tierseuchengesetzt erst einmal noch ein Dreivierteljahr aktuell ist und damit auch die ZG?!

  8. #8

    Gast

    Standard

    @Fantasygirl: Nein, heißt es nicht

    Anbei der klärende Satz, den ich auf meine Anfrage beim Ministerium erhielt:

    *...Die daraus resultierenden Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen sind also bereits seit dem Tag in Kraft getreten, d.h. das zuvor Anwendung findende Tierseuchengesetz ist nicht mehr gültig. Eine amtliche Genehmigung für das Züchten und Handeln von Psittaciden muss daher nicht erbracht werden...*

    Ich finde es ja schade, dass es so gekommen ist. Na ja, die Zeit wird zeigen ob & was sich nun verändern wird.
    LG, Anne

  9. #9

    Gast

    Standard

    Verstehe einer die deutsche Bürokratie!

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