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Thema: Gesetzgeber Vogelkäfig Tierheim !

  1. #1

    Camper
    Frisch geschlüpft


    Keine Aktivitätssterne

    Besitzt keine Vögel


    Album von Camper

    Standard Gesetzgeber Vogelkäfig Tierheim !

    Fritzi hat sein Kumpel Franzi verloren " Siehe Vorstellung " Damit er nicht alleine bleibt wollten wir uns einen gleichaltrigen Welli aus dem Tierheim holen! Leider hat es an den Käfig gescheitert. Der Gesetzgeber schreibt vor ( gilt für das Tierheim ) Der Vogelkäfig muss 1.50 lang 60 breit höhe 1,00 betragen ( Kein Scherz ) Wir verstehen die Welt nicht mehr unser Käfig ist 20 cm zu kurz ! Da will man was gutes tun für den Wellensittich und dann sowas. Was wir nicht verstehen jeder gibt andere Maße vor sei es *** ( Zoohandlung ) usw.Vor drei Jahren hatten wir Fritzi aus dem Tierheim geholt da war noch alles gut mit dem Vogelkäfig acht Wochen später kam jemand aus Tierheim zu uns ob es den Tieren gut geht ( Stichprobe ) können wir auch gut nachvollziehen gibt genug schwarze Schafe . Alles gut mit den Tieren! UND JETZT SCHEITERT ES AN DEN VOGELKÄFIG. ( Neue Verordnung vom Gesetzgeber.

    Entschuldig bitte den langen Text

    Mit freundlichen Grüßen
    Michael und Stephanie

  2. #2

    Leyaluna
    Frisch geschlüpft


    Keine Aktivitätssterne

    Besitzt keine Vögel


    Standard

    Hallo,
    das ist wirklich ärgerlich, aber tatsächlich gibt es die Merkblätter der TVT, der tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz. Diese gibt es für alle möglichen Tierarten und sind rechtlich als Expertengutachen anerkannt, so dass die Veterinärämter diese Größen als Vorgaben machen können. Da die Vetämter die Beaufsichtigung über die Tierheime führen, könnte es sein, dass sie dem Tierheim für die Abgabe von Wellensittichen diese Auflagen gemacht haben. In dem Merkblatt für Wellensittiche stehen diese Maße als Mindestgröße für 1-3 Paare, täglicher Freiflug wird trotzdem gefordert. Falls Deine Vögel 24/7 Freiflug haben, würde ich empfehlen, mit Deinem zuständigen Veterinäramt Kontakt aufzunehmen, die Situation zu schildern, sie zu Dir einzuladen und darum bitten, eine Bestätigung der tierschutzgerechten Haltung zu bekommen. Es kann passieren, dass sie sagen, nein der Käfig muss größer, es kann aber auch sein, dass sie bei nur einem Paar die Abweichung von 20 cm dulden und Du die Bescheinigung erhältst. Die kannst Du dann dem Tierheim vorlegen. Ein Versuch wäre es wert, wenn auch etwas aufwändig.

    Zu dem rechtlichen: Die TVT-Merkblätter sind die einzigen gültigen anerkannten Vorgaben, die wir in Deutschland überhaupt haben und an denen sich Veterinärämter in der Regel orientieren. Alles, was über ***, Züchter oder ähnliches kommt, sind lediglich Empfehlungen. Und die TVT-Merkblätter sind von 2013, also gar nicht so neu.

    Sorry, dass ich nichts positiveres schreiben kann, aber vielleicht hilft es ja ein bisschen.

    Viele Grüße,
    Tanja

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  3. #3

    Camper
    Frisch geschlüpft


    Keine Aktivitätssterne

    Besitzt keine Vögel


    Album von Camper

    Standard

    Vielen Dank für deine Antwort Tanja,wäre ein Versuch wert !

    Gruß Michael

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