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Thema: Wurde die Zuchtgenemigung aufgehoben?

  1. #1

    Gast

    Frage Wurde die Zuchtgenemigung aufgehoben?

    Huhu,
    weiß zwar nicht ob es hier hin gehört oder nicht aber egal.
    Ich habe mal ne Frage.
    Wurde die Zuchtgenemigung 2012 aufgehoben?
    LG

  2. #2

    Stubenfalke
    Welli.netTeam Benutzerbild von Stubenfalke


    Drei Aktivitätssterne

    Besitzt keine Vögel


    Album von Stubenfalke

    Standard

    Hallo Daria 23!
    Ja die Zuchtgenehmigung ist aufgehoben,näheres können Dir bestimmt noch andere schreiben.
    Schönen Sonntag.
    S.G.
    Enno!

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  3. #3

    Gast

    Standard

    Ok. Danke.
    Dir auch.
    LG

  4. #4

    Blueberry
    Frisch geschlüpft Benutzerbild von Blueberry


    Keine Aktivitätssterne

    Besitzt keine Vögel


    Album von Blueberry

    Standard

    Ja, wurde aufgehoben.
    Hier steht der aktuelle Artikel dazu auf unserer HP:
    https://www.welli.net/zucht-neue-rechtliche-lage.html

  5. #5

    Gast

    Standard

    Ganz stimmt das nicht.

    Schon im letzten Jahr hat der BUndestag der Abschaffung der Psittaose-Verordnung zugestimmt, mit der die Beringungspflicht wegfiel. Die Zuchtgenehmigung ist jedoch (auch) im Tierseuchengesetz geregelt. Dieses wurde nun durch das Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz – TierGesG) vom 22. Mai 2013 ersetzt. Das TierGesG wurde im Bundesgesetzblatt vom 27. Mai 2013 verkündet und löst das geltende Tierseuchengesetz ab. Das Tiergesundheitsgesetz wird 12 Monate nach Verkündung in Kraft treten, also am 28. Mai 2014.

  6. #6

    Blueberry
    Frisch geschlüpft Benutzerbild von Blueberry


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    Besitzt keine Vögel


    Album von Blueberry

    Standard

    Aber man muss keine ZG mehr beantragen, oder?

  7. #7

    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Blueberry Beitrag anzeigen
    Aber man muss keine ZG mehr beantragen, oder?
    Keine Ahnung.

  8. #8

    Gast

    Standard

    Hallo,

    es ist ein verwirrendes Thema, ich weiß
    Fakt ist: die Zuchtgenehmigung gehört der Vergangenheit an und muss nicht mehr beantragt oder abgelegt werden.

    Anbei ein Auszug aus folgender offiziellen Bekanntmachung (http://www.bmelv.de/SharedDocs/Stand...itsgesetz.html ) des betreffenden Bundesministeriums:

    "Das Tiergesundheitsgesetz wird 12 Monate nach Verkündung in Kraft treten (Frühjahr 2014). Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen treten allerdings am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das bis dahin geltende Tierseuchengesetz (TierSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1260, 3588), zuletzt geändert durch Artikel 1 Absatz 87 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044), ist in der Bundesrepublik Deutschland die Grundlage für die staatliche Bekämpfung von Tierseuchen."

    Der Tag der Verkündung war der 22.3.2013 und damit war auch die Zuchtgenehmigung erledigt.

    LG, Anne

  9. #9

    Gast

    Standard

    Gibt es jetzt also auch keine Fussringe mehr? Oder kriegt die jetzt einfach jeder?

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