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Thema: Zuchtgenehmigung (ja, oder nein?)

  1. #1

    Hirsekolben
    Frisch geschlüpft Benutzerbild von Hirsekolben


    Keine Aktivitätssterne

    Besitzt keine Vögel


    Album von Hirsekolben

    Standard Zuchtgenehmigung (ja, oder nein?)

    Als ich neulich bei "meinem" Züchter war, kamen wir auf das Thema Zuchtgenehmigung.
    Ich weiß ja, dass man eine braucht, sobald man Nachwuchs haben möchte...
    Er sagte mir aber ( und ich war ziemlich überrascht!), dass man seit diesem Jahr keine Zuchtgenehmigung mehr braucht!

    Ich kann mir das nicht vorstellen und ich finde das unmöglich....!
    Stimmt das wirklich?

    Ich will nicht züchten, ich würde nur gerne mal eure Meinung dazu hören.


    Lg Hirsekolben

  2. #2

    Gast

    Standard

    Also ich kann mir das auch nicht vorstellen, dass man das jetzt ohne Genehmigung darf!
    Ich persönlich fände es auch nicht gut!

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  3. #3

    Felixundich
    Frisch geschlüpft Benutzerbild von Felixundich


    Keine Aktivitätssterne

    Besitzt keine Vögel


    Standard

    Das gesetz ist NICHT geändert worden, man braucht also weiterhin eine Zuchtgenehmigung, wenn man Krummschnäbel (Papageien, Wellensittiche, Ziegensittiche usw.) züchten möchte.
    Die Zuchtgenehmigung wird auch weiterhin benötigt, wenn man eine Ungewollte Zucht hat.

    Da Papageienvögel eine Ringpflicht haben, und diese Ringe nur bekommt, wenn man eine Zuchtgenehmigung hat.

  4. #4

    Gast

    Standard

    Es gibt seit Frühjahr dieses Jahres durchaus eine Änderung in der Psittakose-Verordnung, die ja als Teil des Tierseuchengesetzes der Hintergrund für Beringungspflicht und Zuchtgenehmigung bei Papageienvögeln ist. Die Psittakose wurde von einer anzeigepflichtigen zur meldepflichtigen Krankheit herabgestuft. Offiziell wurde die durch Chlamydien hervorgerufene Krankheit bisher als Psittakose bezeichnet, wenn sie bei Papageienvögeln ausbrach, und als Ortnithose bei jeder anderen Vogelart. Dieser Unterschied wurde amtlicherseits nun aufgehoben, es ist nun nur noch, egal bei welcher Vogelart, von Chlamydiose die Rede. Das hat schon länger die Diskussion entfacht, inwieweit Beringungspflicht und Zuchtgenehmigung bei Papageienvögeln noch notwendig sind. Allerdings ist es im erklärten Interesse der Behörden, die Krankheit, gerade wenn sie von Papageienvögeln auf den Menschen übertragen wird, nach wie vor im Auge zu behalten (Meldepflicht): Beringungspflicht und Zuchtgenehmigung wurden daher nicht aufgehoben.

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