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Thema: Darf man Wellinachwuchs für den Eigenbedarf fördern?

Hybrid-Darstellung

  1. #1

    Gast

    Frage Darf man Wellinachwuchs für den Eigenbedarf fördern?

    Hi.

    Ich weiß jetzt nicht, ob der Thread hier richtig ist. Wenn nicht, dann bitte verschieben. Danke schon mal.

    Es geht um Folgendes:

    Mein Freund meint, dass man für den Eigenbedarf bei seinen Wellis für Nachwuchs sorgen darf, ob mit oder ohne Zuchtgenehmigung. Aber ich meine, er hat mir mal gesagt, dass es NUR MIT Zuchtgenehmigung gemacht werden darf und ich meine auch, gelesen zu haben, dass dem so ist.

    Aber jetzt behauptet er auf einmal was ganz Anderes.

    Ich versuche immer wieder, ihm das auszureden, aber er bleibt stur. Ich habe ja nix gegen Wellis, schon gar nicht gegen die süßen Küken. Aber ich meine, er sollte es besser lassen.

    Er sagte auch, dass er mal ein ganz junges Küken (5 Wochen) vom Züchter bekommen und dann selbst weiter aufgezogen hätte. Also meint er, er könne das schon. Ich finde, er redet Quatsch. Habt Ihr vielleicht Material, wo man das nachlesen kann?

  2. #2

    Gast

    Standard

    Ignoranter Quatsch, sozusagen.

    Was das mit dem 5 Wochen alten Welli zu tun hat, versteh ich jetzt auch nicht so richtig. Nicht jeder, der mal Babysitter war, ist bereit für ein echtes eigenes Kind, nur weil man mal mit 'nem Auto über einen Feldweg fuhr heißt das doch auch nicht, dass man keinen Führerschein braucht?

    Zumal - die Elterntiere versorgen doch die Küken, was will er da rumfüttern? Teil-Handaufzucht?

    Ich such mal, irgendwo im Netz hab ich dazu mal was gutes, offizielles gesehen, kannste ihm dann ausdrucken und um die Ohren hauen

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  3. #3

    Gast

    Standard

    Ich könnt' mich jedesmal selbst in den Allerwertesten beißen, ich hatte mal einen schönen Auszug aus dem Gesetzestext gefunden aber nicht abgespeichert.

    Aber das ist ein Anfang, stehen zumindest Paragraphen dran

    https://www.welli.net/zuchtgenehmigung.html

    Nach § 17 g Tierseuchengesetz kann man googeln, aber das spuckt mir grad zuviel aus, um da vernünftig auf die Schnelle zu selektieren

    Wichtig ist, dass nicht unterschieden wird zwischen "Privatgebrauch" und "zum Verkaufen". Gilt also für alle. Zucht ist Zucht und nur, weil's für einen selbst ist, ändern sich die Risiken und Ansprüche ja nicht...

    Vielleicht hilft's schon mal ein bisschen

    Nachtrag:
    Na also:
    http://bundesrecht.juris.de/psittako...0BJNG000202377
    Wenn ihm das nicht offizell genug ist
    Da wird er Spaß beim lesen haben *g*

  4. #4

    Gast

    Standard

    Danke, das hilft schon mal sehr.

    Edit:

    Der zweite Link ist sogar noch besser. Werde ihm das mal vorlegen. Danköööööö.

  5. #5

    Lissie
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    2 Wellensittiche

    • * Ronny
    • * Soeren


    Standard

    Auch bei welli-net finden sich Hinweise zur Zuchtgenehmigung: click

    LG Lissie

  6. #6

    Gast

    Standard

    In Deutschland braucht man immer eine Zuchtgenehmigung, wenn man Wellis züchten will.
    Dabei ist es völlig wurscht, ob kommerziell oder einmalig für den 'Eigenbedarf'.

    Versteh mich nicht falsch: Aber erst soll ein dritter Nymph her und jetzt will er auf einmal züchten - bei der Sprunghaftigkeit sollte er in meinen Augen beides auf jeden Fall sein lassen.

  7. #7

    Gast

    Standard

    @Lissie:

    @bealu:

    Der will Beides...........

    Und Beides kann ich ihm leider nicht ausreden, obwohl ich es versuche. Gestern sagte ich ihm, dass er sich am besten, wenn überhaupt, ZWEI Nymphies anschaffen solle. Da hat er mich nur blöd angesehen und gesagt: "Die kommen doch alle in einen Käfig, ich bekomme doch noch einen größeren."

    Edit:

    Ach ja:

    Er sagte auch, dass man nicht einmal eine Zuchtgenehmigung brauche, wenn man die Kükis dann verschenken wolle........

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