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Darf man Wellinachwuchs für den Eigenbedarf fördern?
Hi.
Ich weiß jetzt nicht, ob der Thread hier richtig ist. Wenn nicht, dann bitte verschieben. Danke schon mal.
Es geht um Folgendes:
Mein Freund meint, dass man für den Eigenbedarf bei seinen Wellis für Nachwuchs sorgen darf, ob mit oder ohne Zuchtgenehmigung. Aber ich meine, er hat mir mal gesagt, dass es NUR MIT Zuchtgenehmigung gemacht werden darf und ich meine auch, gelesen zu haben, dass dem so ist.
Aber jetzt behauptet er auf einmal was ganz Anderes.
Ich versuche immer wieder, ihm das auszureden, aber er bleibt stur. Ich habe ja nix gegen Wellis, schon gar nicht gegen die süßen Küken. Aber ich meine, er sollte es besser lassen.
Er sagte auch, dass er mal ein ganz junges Küken (5 Wochen) vom Züchter bekommen und dann selbst weiter aufgezogen hätte. Also meint er, er könne das schon. Ich finde, er redet Quatsch. Habt Ihr vielleicht Material, wo man das nachlesen kann?
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Ignoranter Quatsch, sozusagen.
Was das mit dem 5 Wochen alten Welli zu tun hat, versteh ich jetzt auch nicht so richtig. Nicht jeder, der mal Babysitter war, ist bereit für ein echtes eigenes Kind, nur weil man mal mit 'nem Auto über einen Feldweg fuhr heißt das doch auch nicht, dass man keinen Führerschein braucht?
Zumal - die Elterntiere versorgen doch die Küken, was will er da rumfüttern? Teil-Handaufzucht?
Ich such mal, irgendwo im Netz hab ich dazu mal was gutes, offizielles gesehen, kannste ihm dann ausdrucken und um die Ohren hauen
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Ich könnt' mich jedesmal selbst in den Allerwertesten beißen, ich hatte mal einen schönen Auszug aus dem Gesetzestext gefunden aber nicht abgespeichert.
Aber das ist ein Anfang, stehen zumindest Paragraphen dran
https://www.welli.net/zuchtgenehmigung.html
Nach § 17 g Tierseuchengesetz kann man googeln, aber das spuckt mir grad zuviel aus, um da vernünftig auf die Schnelle zu selektieren
Wichtig ist, dass nicht unterschieden wird zwischen "Privatgebrauch" und "zum Verkaufen". Gilt also für alle. Zucht ist Zucht und nur, weil's für einen selbst ist, ändern sich die Risiken und Ansprüche ja nicht...
Vielleicht hilft's schon mal ein bisschen
Nachtrag:
Na also:
http://bundesrecht.juris.de/psittako...0BJNG000202377
Wenn ihm das nicht offizell genug ist
Da wird er Spaß beim lesen haben *g*
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