Hallo,
es ist ein verwirrendes Thema, ich weiß
Fakt ist: die
Zuchtgenehmigung gehört der Vergangenheit an und muss nicht mehr beantragt oder abgelegt werden.
Anbei ein Auszug aus folgender offiziellen Bekanntmachung des betreffenden Bundesministeriums:
"Das Tiergesundheitsgesetz wird 12 Monate nach Verkündung in Kraft treten (Frühjahr 2014).
Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen treten allerdings am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das bis dahin geltende Tierseuchengesetz (TierSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1260, 3588), zuletzt geändert durch Artikel 1 Absatz 87 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044), ist in der Bundesrepublik Deutschland die Grundlage für die staatliche Bekämpfung von Tierseuchen."
Der
Tag der Verkündung war der 22.3.2013 und damit war auch die
Zuchtgenehmigung erledigt.
Genau nachlesen und weitere Infos einholen kann man gerne hier:
http://www.bmelv.de/SharedDocs/Stand...itsgesetz.html
LG, Anne