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Thema: Hab Angst meine Wellis abgeben zu müssen

  1. #1

    Gast

    Standard Hab Angst meine Wellis abgeben zu müssen

    Huhu,

    ich weiß nicht ob da Thema hierhin oder in die Plauderecke gehört.

    Es geht darum, dass meine Wellis momentan bei meiner Mutter wohnen. Die hat heute ein Schreiben bekommen, dass das Haus verkauft wird.
    Im schlimmsten Falle heißt es dann, dass alle Mieter raus müssen. Passiert in letzter Zeit immer öfter
    Zu mir nehmen kann ich sie im Moment nicht. 1 Zimmerwohnung, mein Freund hast Asthma und ich reagiere auch auf meine Vögel (vorallem wenn ich im selben Raum schlafen muss).

    Vögel sind ja eigentlich erlaubt. Sind denn aber auch 6 Wellis erlaubt?
    Ich mag versuchen meinen Freund zu überreden um umzuziehen, aber das ist ja auch eine Kostenfrage.
    Solang wir aber noch keine 2 Raumwohnung haben und meine Mutter die Wellis evtl nicht mitnehmen kann, überlege ich, meine Schätze für einen gewissen Zeitraum woanders unterzubringen und sie dann zu mir zu holen, wenn wir zb eine 2 Raumwohung haben.

    Vielleicht mache ich mir zu viele Gedanken, aber sollte der schlimmste Fall eintreten, dann hätte ich evtl bereits eine Lösung

  2. #2

    Gast

    Standard

    Ach Lintu..... Das klappt schon!

    Echt eine schwierige Situation. Aber 6 Wellis sind normalerweise erlaubt. Da kann der Vermieter nichts sagen, glaube ich.....
    Ich habe sogar gehört, dass wenn der Vermieter sagt, dass Tiere nicht erlaubt sind, Wellis aber erlaubt sind.
    Mit Tieren sind nur Hunde und Katzen gemeint. Außerdem gibt es ja 2 Wellis, die zum Beispiel lauter sind als 6 Wellis.
    Und der Vermieter muss ja nicht wissen wie deine sind.

    Wir drücken dir alle ganz fest die Daumen!

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    Ich kann Dir dieses Produkt für Deine Wellis empfehlen:

  3. #3

    Gast

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    Hallo Lintu,

    also ich kenne die Gesetze im Mietrecht nicht genau, aber ich meine, 4-6 Wellensittiche wären erlaubt. Aber ich glaube, du kannst dich erst einmal beruhigen. Du wirst sicher genug Zeit haben, gute Regelungen zu treffen. Erstens gibt es auch für deine Mutter Kündigungsschutz der Wohnung, falls nicht Eigenbedarf angemeldet wird und selbst dann hat sie den Schutz durch Kündigungsfristen.

    Ich selbst war auch einmal betroffen. Da war der Vermieter plötzlich insolvent und ein Insolvenzverwalter hatte die Mietangelegenheiten betreut. Geändert hatte sich für mich gar nichts.

    LG

    sweet4

  4. #4

    Gast

    Standard

    3 Monate ist die Frist, oder?
    Das ist aber nicht so lange. Ne neue Wohnung zu finden ist dort in Cronenberg schwierig. Wohnungen gibts, aber die kosten um einiges mehr als in der Stadt. Viel Geld hat sie auch nicht zur Verfügung

    Ich hoffe 4-6 Wellis sind wirklich ok. Lärm machen sie ja nicht wirklich, bisher hat sich noch niemand beschwert, aber es gibt ja immer Menschen, die denken, dass Tiere vieeel Lärm machen

  5. #5

    Gast

    Standard

    Die Frist ist im Mietvertrag geregelt. Ich glaube sie richtet sich auch gestaffelt nach der Dauer der bisherigen Wohnzeit.

  6. #6

    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von sweet4 Beitrag anzeigen
    Die Frist ist im Mietvertrag geregelt. Ich glaube sie richtet sich auch gestaffelt nach der Dauer der bisherigen Wohnzeit.
    Tja..also im Haus wohnt meine Mutter schon knapp 30 Jahre.
    Letztes Jahr musste sie allerdings eine kleinere Wohnung im Haus beziehen, dh der neue Vertrag ist 1 Jahr alt

  7. #7

    Gast

    Standard

    Oh, dass sind natürlich wieder vertrackte Dinge. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass rechtlich gesehen ein neues Mietverhältnis zustandegekommen ist, solange es der gleiche Vermieter und das gleiche Haus ist. Aber sicher wird das im Ernstfall und im schlimmsten Fall eine Streitfrage für das Gericht sein. Es gibt doch Beratungen für Mietfragen, wo man nicht unbedingt Vereinsmitglied werden muss, um darüber vorab eine Auskunft zu bekommen. Oder die Verbraucherzentralen fallen mir da ein. Da würde ich auf jeden Fall mal eure rechtliche Situation klären.

    Aber aus meiner Sicht habt ihr noch etwas Luft. Das Haus ist noch nicht verkauft. Wer weiß, wann sich dafür ein Käufer findet. Dann weiß man nicht, ob der Käufer das Haus nicht als Miethaus weiterführen wird. Dann wechselt einfach nur der Vermieter und ich muss ggf. mit einer Mieterhöhung rechnen. Wenn der neue Vermieter Eigenbedarf anmeldet oder kündigt, kann man noch Widerspruch einlegen und ggf. dagegen klagen. (Würde ich mir selbst aber nicht antun wollen. )

  8. #8

    Gast

    Standard

    Mieterhöhung gabs vor einigen Jahren. Wenn ich mich recht errinnere gibt es da auch Regeln an die man sich halten muss.

    Hmm da hast du mich jetzt echt auf eine Idee gebracht Danke

  9. #9

    Gast

    Standard

    Hallo,
    also ich wohne in Miete und habe sechs Wellis, die sind auch nicht immer leise beschwert hat sich hier noch keiner. Außerdem werden die Wellis ja abends ruhiger, wenn du Licht runterdrehst, dann braucht sich ab was weiß ich 20/21 Uhr keiner beschweren...Nachtruhe ist ja bekanntlich glaube ich erst ab 22 Uhr....
    ...
    schau mal hier

    http://www.die-wellensittich-page.de/zucht/rechtsfragen.htm


    Ich drücke dir die Daumen, dass alles gut bleibt/wird

    LG

  10. #10

    Gast

    Standard

    Danke für den Link.

    Aber wie ist denn "übermäßig viele Heimtiere" definiert? Abgesehen von den Wellis gibts ja noch Vierbeiner.
    Wobei die Bomber ein eigenes Zimmer haben und die Vierbeiner den Rest der Wohnung in Anspruch nehmen.
    Es ist halt nicht so, dass man über lauter Tiere stolpert und Einstreu kommt auch nicht in die Toilette.
    Manchmal wenn Besuch kommt, sind auch keine Tiere zu sehen oder zu hören. Die Bomber machen Siesta und die Katzen halten ihren Schönheitsschlaf.

  11. #11

    Gast

    Standard

    ...achja ich glaube man kann bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen, aber nur bis max. 20% innerhalb von glaube ich drei Jahren....

  12. #12

    Gast

    Standard

    Dass hier nicht die Menge definiert ist, ist ja eigentlich gut oder, ich denke solange sich da wegen Lärm keiner beschweren kann, ist das in Ordnung...auch hier ist von sehr großen Ansammlungen an Tieren die Rede.

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ierhaltung.htm

    Ich glaube kaum, dass das schon auf 6 Federbällchen zu trifft und wie gesagt, den Lärm kann man abends ja schon regeln...


    ups habe gerade erst richtig gelesen, dass da noch andere Vierbeiner sind...keine Ahnung, wann da ne Grenze fällt....

  13. #13

    smellymelly
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    Besitzt keine Vögel


    Standard

    Wenn jemand ein Mietshaus kauft dann übernimmt er i.d. Regel auch erstmal die bestehenden Mietverträge. Euch einfach vor die Tür setzen kann er nicht.
    Die Miete kann er auch nicht einfach so erhöhen, da muss er sich schon an den Mietspiegel der gilt halten.
    Auch wenn im Mietvertrag die Haltung von Hunden und Katzen verboten ist, ist das Halten von Kleintieren erlaubt. Und da gehören auch Vögel zu.
    Und wer sagt denn überhaupt, dass der neue Vermieter ein Unmensch ist, der gleich alle Preise anzieht und die Tiere vor die Tür setzt. Heutzutage sind die meisten Vermieter froh, wenn sie Mieter haben, die regelmäßig die Miete zahlen können und keinen Ärger machen !
    Es ist gut dass du dir über den Worst Case Gedanken machst aber Sorgen brauchst du dir glaube ich keine zu machen. Und schon gar nicht in Unkosten stürzen und umziehen. Ausserdem kann ich dann ja beim Gassigehen nicht mehr in deine Küche spinxen und dir beim mampfen zusehen :-( wenn du wegziehst .
    Also bleib erstmal entspannt und schau wie es weitergeht.
    Liebe Grüße
    Melli

  14. #14

    Gast

    Standard

    Also 19 Katzen habe ich nicht
    Habe mir den Link durchgelesen. Das fände ich auch zuviel.
    2 Stk habe ich und im neuen Mietvertrag steht nicht drin, dass Tiere (egal ob Kleintiere oder Hunde/Katzen) nicht erlaubt sind. Wenn man den Vertrag nicht so einfach ändern darf, beruhigt mich das.
    Manchmal ist bei uns ein Hund zur Pflege. Da wird aber auch nicht gebellt AUSSER man steht vorm Fenster oder man kommt spät nachts wenn alle schlafen nach hause, da hat ein Hund einmal angeschlagen. Ein kurzes Wuff und dann war gut.
    Damals kam ich gegen 04:00 nach Hause und meine Eltern waren am schlafen und die Bella hatte dann angeschlagen. Hat aber niemand gehört. Ist aber auch normales Verhalten gewesen.

  15. #15

    Feivel
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    Zitat Zitat von smellymelly Beitrag anzeigen
    Wenn jemand ein Mietshaus kauft dann übernimmt er i.d. Regel auch erstmal die bestehenden Mietverträge. Euch einfach vor die Tür setzen kann er nicht.
    Richtig. Und er muss dann ein berechtigtes Interesse an einer Kündigung haben/nachweisen... guck dazu doch mal hier.

  16. #16

    Gast

    Standard

    Danke! Das beruhigt mich doch sehr

  17. #17

    Gast

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    Zitat Zitat von smellymelly Beitrag anzeigen
    Es ist gut dass du dir über den Worst Case Gedanken machst aber Sorgen brauchst du dir glaube ich keine zu machen. Und schon gar nicht in Unkosten stürzen und umziehen. Ausserdem kann ich dann ja beim Gassigehen nicht mehr in deine Küche spinxen und dir beim mampfen zusehen :-( wenn du wegziehst .
    Glaube mir, ich bin froh wenn wir endlich aus dem Haus hier weg sind. Die Nachbarn sind alle super, bis auf den einen halt.
    Der Vermieter hier ist das Problem. jeder Mieter hat Probleme mit dem Vermieter...Der will ja nichts reparieren, kostet ja Geld...ist ne lange Geschichte
    Schatzi will eh in der Stadt bzw hier im Dorf bleiben. Ist mir recht, solang es nicht an einer Haupstraße ist, aber die gibts hier ja nicht, oder?
    Aber ne größere Wohnung wäre schon schöner..vlt wenn ich den Ausbildungsvertrag in der Tasche habe
    Aber dann keine Nachtspeicheröfen mehr ....

  18. #18

    smellymelly
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    Standard

    Wenn der Vermieter bzw. Verwalter mit R anfängt, dann glaub ich, dass ihr viel Ärger habt :-) Ich war mit dem schon vor Gericht lol.
    Na unten an der Strasse in der Stadt, wo auch das besagte Cafe ist, würd ich nicht wohnen wollen aber das ist die einzige Hauptstrasse hier :-)
    Muss ich halt mit Hundi ne größere Runde gehen hihi

  19. #19

    Gast

    Standard

    Der Vermieter fängt mit F an aber die Immobilienfirma mit R..Nun hab ich Angst. Denn die Firma mit R war bisher immer relativ kooperativ, ausser sie sagen "Das muss der Vermieter regeln, da können wir nichts tun..."

  20. #20

    Stubenfalke
    Welli.netTeam Benutzerbild von Stubenfalke


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    Besitzt keine Vögel


    Album von Stubenfalke

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    Hallo Lintu,das sind ja besorgnis erregende Sachen die ich da lese.
    Helfen kann ich Dir Zwar nicht ,ich habe eine Eigentumswohnung aber wir drei drücken fest die Daumen ,Krallen und was sonst zu drücken geht ,daß alles zu Euren Gunsten ausgeht.
    Schöne Grüße von der Daumendrück Brigade Susi ,Rudi und ihrem federlosen Typ.


    Angehängte Grafiken Bilder sind nur für eingeloggte User sichtbar

  21. #21

    Gast

    Standard

    Hallo!
    Wir waren erst kürzlich auf Wohnungssuche und kennen dein Problem nur zu gut.

    Normalerweise sind in Mietwohnung Kleintiere wie Hamster, Kaninchen und eben auch Wellensittiche erlaubt. Außer der Vermieter hat im Mietvertrag klar geregelt, dass man überhaupt keine Tiere haben darf oder erst mit Einverständnis des Vermieters.
    Aber wir haben zur Sicherheit immer nachgefragt ob es ein Problem gäbe, wenn unsere 4 miteinziehen würden.

    In den meisten Fällen muss man auch vorher eine so genannte Mieterauskunft ausfüllen, in denen eben auch steht, ob und wie viele Haustiere man hat. Und dann kann ja der Vermieter immer noch entscheiden, ob 6 Wellis zu viel sind.
    Das eigentliche Problem bei uns waren nur die Gitarren meines Freundes

  22. #22

    Feivel
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    Zitat Zitat von meno Beitrag anzeigen
    In den meisten Fällen muss man auch vorher eine so genannte Mieterauskunft ausfüllen, in denen eben auch steht, ob und wie viele Haustiere man hat. Und dann kann ja der Vermieter immer noch entscheiden, ob 6 Wellis zu viel sind.
    Diese Auskunft muss bei Kleintieren aber nicht der Wahrheit entsprechen...

  23. #23

    Gast

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    Selbst bei einer Kündigung zwecks Eigenbedarf bleibt die gestaffelte Kündigungsfrist bestehen. Im Falle einer Mietdauer von 1 Jahr üblicherweise von 3 Monaten. Es ist erst einmal völlig egal wie lange deine Mutter in diesem Haus wohnt, letztendlich zählt das letzte Mietobjekt. Anders schaut es dann schon wieder aus, wenn deine Mutter zwingende Gründe gegen eine kurze Kündigungsfrist hat, Krankheit, hohes Alter, etc. was dann aber immer über den juristischen Weg gehen muss. Eigenbedarf muss vom Vermieter (ob alt oder neu) schriftlich angemeldet werden und nach Auszug der Mieter auch als Eigenbedarf genutzt werden. Unter Eigenbedarf fällt nicht eine Weitervermietung an Freunde und Bekannte des Vermieters, sondern nur Familienangehörige.

    Wenn der bisherige Vermieter so ein toller Kerl ist, der nichts repaiert und man nur Scherereien mit hat, dann ist es doch ganz gut, wenn das Haus letztendlich verkauft wird. Die neuen Vermieter werden sicher froh sein, wenn sie solvente Mieter haben.

    Mietverträge, die explizit Kleintierhaltung ausschließen (wozu Wellensittiche zählen) sind rechtswidrig und von daher darf da auch bewusst gelogen werden. Ist ähnlich der "sind-sie-schwanger-Frage" beim zukünftigen Arbeitgeber...

    macht euch mal keine allzugroßen Gedanken über was-wäre-wenn...denn 1. kommt es ander 2. als man denkt...

    Liebe Grüße
    Federflügel

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