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Thema: Welli in viel zu kleinem Käfig

  1. #1

    chotty
    Frisch geschlüpft Benutzerbild von chotty


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    Besitzt keine Vögel


    Album von chotty

    Standard Welli in viel zu kleinem Käfig

    Hallo,
    heute bei dem Rückweg vom Einkaufen hab ich einen grauen Wellihahn gesehen. Sein Käfig stand auf dem Balkon und hatte die Maße 30x20x40 (eher großzügig gemessen).

    Er zeigt schon Verhaltensauffälligkeiten.
    Ich habe den Besitzer drauf angesprochen. Er meinte: wieso das reicht doch, der darf ja ab und zu fliegen. Und er lebt dort alleine und ist laut Nachbarin ein Geschenk für die Tochter zum 2ten (!!!!!) Geburtstag gewesen. Ich habe eine E-Mail an den Tierschutz geschrieben und hoffe sie gehen dem nach.
    Doch reicht das? Kann ich noch was tun? Der Halter kann sich da doch garantiert rausreden? Oder bekommt nur eine geringe Geldstrafe oder eine Verwarnung?

    Wie viel kann der Tierschutz ausrichten?


    Entschuldigung, aber das regt mich gerade auf.


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  2. #2

    Gast

    Standard

    Liebe Chotty,
    ich bin so froh, dass Du das Thema zur Sprache bringst. Mir ist nämlich gestern genau das gleiche passiert. Den ganzen Tag ging mir die Frage durch den Kopf: Wie soll ich mich verhalten? Normalerweise werde ich immer als 'hart' bezeichnet, wenn ich meine, durchgreifen zu müssen. Eben weil ich gerne Salz in Wunden streue und konsequent bin. Ich bin gespannt, was die anderen meinen und freue mich ebenfalls über Ratschläge. Gruß, Maria


    Zitat Zitat von chotty Beitrag anzeigen
    Hallo,
    heute bei dem Rückweg vom Einkaufen hab ich einen grauen Wellihahn gesehen. Sein Käfig stand auf dem Balkon und hatte die Maße 30x20x40 (eher großzügig gemessen).

    Er zeigt schon Verhaltensauffälligkeiten.
    Ich habe den Besitzer drauf angesprochen. Er meinte: wieso das reicht doch, der darf ja ab und zu fliegen. Und er lebt dort alleine und ist laut Nachbarin ein Geschenk für die Tochter zum 2ten (!!!!!) Geburtstag gewesen. Ich habe eine E-Mail an den Tierschutz geschrieben und hoffe sie gehen dem nach.
    Doch reicht das? Kann ich noch was tun? Der Halter kann sich da doch garantiert rausreden? Oder bekommt nur eine geringe Geldstrafe oder eine Verwarnung?

    Wie viel kann der Tierschutz ausrichten?


    Entschuldigung, aber das regt mich gerade auf.


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  3. #3

    Gast

    Standard

    Der arme Vogel!

    Ein großes Danke an dich, dass du den Besitzer darauf angesprochen und den Tierschutz verständigt hast. Mir fehlt dazu völlig die Erfahrung, hoffe aber sehr, dass der Tierschutz hier aktiv wird, damit der Kleine in ein gutes und artgerechtes Zuhause kommt!

  4. #4

    Mariama
    Frisch geschlüpft Benutzerbild von Mariama


    Keine Aktivitätssterne

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    Album von Mariama

    Standard

    Hallo ihr Beiden,

    ich finde es schön, dass ihr nicht einfach wegschaut, wenn ein Welli unter so traurigen Haltungsbedingungen leben muss.

    Leider ist in Deutschland die Einzelhaltung nicht verboten. In anderen Ländern wie z.B. Österreich ist man da schon weiter.

    Deshalb kann man bei uns nur versuchen, den Halter ganz freundlich mit guten Argumenten zu überzeugen.

    Mich würde ganz nebenbei mal interessieren, wen (den Tierschutz?) ihr genau informiert habt.

    Liebe Grüße
    Mariama

  5. #5

    Stubenfalke
    Welli.netTeam Benutzerbild von Stubenfalke


    Drei Aktivitätssterne

    Besitzt keine Vögel


    Album von Stubenfalke

    Standard

    Hallo chotty!
    Ich kann Deine Aufregung schon gut verstehen ,nur was verlangst Du für eine Bestrafung weil Du da schreibst ,,Der kriegt bestimmt nur eine Geldstrafe oder eine Ermahnung".Streng genommen hätte ich wo ich mit "einem"Welli angefangen habe ,auch hart bestraft werden müssen.Aber gut das ist eine andere Geschichte.Vieleicht wissen die Leute es wirklich nicht anders,kann ja sein .Ich kenne hier auch viele Leute die es nicht anders wissen ,nun gut die halten keine Wellis ,aber trotzdem.Glaube auch nicht das man auf diese harte Tour dem Vogel hilft,denn wenn es grob kommt, machen die Dicht und für den Vogel ändert sich garnichts.
    Vieleicht solltest Du den Leuten auf die nette Tour helfen,in dem Du ihnen vorschwärmst wie schön es ist mit mehreren Vögeln.Zeige Ihnen Bilder von Deinen Vögeln und wie schön sie es haben,oder empfehle ihnen die Internetseite von Welli.net.Vieleicht geht ihnen dann ein Licht auf und sie verbessern das Leben des Wellis.
    S.G.
    Enno.

  6. #6

    Gast

    Standard

    Liebe Mariama,
    Du scheinst Dich gut auszukennen. Was ist mit viel zu kleinen Käfigen? Ist das in D verboten? Oder sind die Maße des Tierschutzbundes (mind. 80 bzw 120 cm lang) nur Empfehlungswerte? Danke, Maria




    Zitat Zitat von Mariama Beitrag anzeigen
    Hallo ihr Beiden,

    ich finde es schön, dass ihr nicht einfach wegschaut, wenn ein Welli unter so traurigen Haltungsbedingungen leben muss.

    Leider ist in Deutschland die Einzelhaltung nicht verboten. In anderen Ländern wie z.B. Österreich ist man da schon weiter.

    Deshalb kann man bei uns nur versuchen, den Halter ganz freundlich mit guten Argumenten zu überzeugen.

    Mich würde ganz nebenbei mal interessieren, wen (den Tierschutz?) ihr genau informiert habt.

    Liebe Grüße
    Mariama

  7. #7

    Mariama
    Frisch geschlüpft Benutzerbild von Mariama


    Keine Aktivitätssterne

    Besitzt keine Vögel


    Album von Mariama

    Standard

    Das sind auch nur Empfehlungswerte, Maria. Leider gibt es in diesen Fällen kein Recht, das man mit Gewalt durchsetzen könnte.

    Ich finde den Rat von Enno gut. Vielleicht kannst du versuchen, den Halter zu uns ins Forum zu schicken. Es gibt im Netz auch ganz rührende Geschichten, die aus der Perspektives eines einzeln gehaltenen Schwarmvogels erzählt werden. Möglicherweise kannst du damit das Herz dieses Menschen erreichen?

  8. #8

    Gast

    Standard

    Normalerweise läuft das so ab: man verständigt den Tierschutz, der macht eine Missstandsmeldung auf, und Kontrolleure fahren hin. Finden sie Missstände, bekommt der Halter Auflagen, diese Abzustellen. Dann wird nochmal geprüft. Sind die Missstände nicht behoben, kann man das Tier mitnehmen sozusagen. Da in D allerdings nicht verboten ist, Einzelvögel zu halten, kännte der Halter dagegen klagen.

    Bin früher mal Nachkontrollen und Missstandsmeldungen für den Tierschutz gefahren. Ich finde, die Einzelhaltung sollte in D verboten werden. Außer man kann (tierärztlich) nachweisen, dass der Zweitvogel vor kurzem verstorben ist.

  9. #9

    Gast

    Standard

    Liebe Mariama, herzlichen Dank. Die Frau, die ich meine, war ganz fasziniert von meinem wellifreundlichen Transport-Zelt. Sie wollte auch eines. So habe ich ihr dieses heute geschenkt, noch dazu ein paar Naturholzstangen und Fotos von meinen beiden Häusern und dem Sonnen-Freisitz. Sie war mal Gymnasiallehrerin und kommt hoffentlich von selbst drauf, dass sie was ändern sollte. Keinesfalls werde ich sie belehren. Da macht sie nur, wie Enno oben schon sagt, die Schotten dicht. Gute Nacht, Maria


    Zitat Zitat von Mariama Beitrag anzeigen
    Das sind auch nur Empfehlungswerte, Maria. Leider gibt es in diesen Fällen kein Recht, das man mit Gewalt durchsetzen könnte.

    Ich finde den Rat von Enno gut. Vielleicht kannst du versuchen, den Halter zu uns ins Forum zu schicken. Es gibt im Netz auch ganz rührende Geschichten, die aus der Perspektives eines einzeln gehaltenen Schwarmvogels erzählt werden. Möglicherweise kannst du damit das Herz dieses Menschen erreichen?

  10. #10

    Mariama
    Frisch geschlüpft Benutzerbild von Mariama


    Keine Aktivitätssterne

    Besitzt keine Vögel


    Album von Mariama

    Standard

    Das war doch schon mal ein guter Anfang, Maria. Belehren im Sinne von Besserwisserei bringt bestimmt nichts, aber Beratung zu mehr Einfühlungsvermögen in die Bedürfnisse des Vogels kann sehr viel bewirken, wenn auch nicht bei allen Menschen.

    Von alleine kommen sie leider nicht darauf, denn dann hätten sie doch doch längst etwas geändert.

    @ loci, so ist der Ablauf bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Hier liegt aber kein derartiger Verstoß vor. Der ominöse Tierschutz wäre bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz übrigens das zuständige Veterinäramt.

  11. #11

    Gast

    Standard

    Das Veterinäramt wird meistens sofort eingeschaltet, wenn schon ein krasser Verstoß vorliegt (wir waren mal bei Pferden, wo die Hufe komplett nach oben gebogen war da nie der Schmied scheinbar kam und sie in ihrer eigenen Sch**** standen tagein, tagaus. Dadurch wuchs das Horn richtig heftig weiter, denn abnutzen konnten sie sich die Hufe im Mist ja nicht). So kenne ich das. Ist bei mir aber bestimmt auch schon 10 Jahre her wo ich das aktiv gemacht habe.

    Missstände können aber auch schon sein, dass gegen gängige Regeln verletzt wird. Das Halten von Vögeln in Einzelhaft ist da wohl so eine Grauzone. In der Tat gibt es kein gängiges Gesetz dagegen, aber wenn Personal und Zeit da ist, wird man hinfahren (je nach Verein sozusagen) und mal mit der Halterin reden, dass es besser fürs Tier wäre, wenn... Die Käfiggröße, welche empfohlen wird, ist dort oben aber jedenfalls unterschritten. Ich bin nicht informiert, ob die Käfiggröße wie in Österreich gesetzlich vorgeschrieben ist. Da kenne ich mich jetzt hier D nicht so gut aus, da ich noch nicht all zu lange Wellis habe. Aber habe mich bei der Anschaffung im April hier bzgl der Mindestgröße erkundigt. Würde ich heutzutage so ein Bild sehen, würde ich - wenn ich noch aktiv fahren würde - privat dort vorbei schauen ala "ich habe gesehen dass Sie den Welli auf dem Balkon halten... der Käfig ist nicht Mindestgröße.. " etc. Eben wie schon gemacht wurde, nett und höflich aufkären. Mit motzen und meckern machen viele dicht.

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