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5 Artikel beim Buchstaben Z

Zähmen

Als Zähmen bezeichnet man die Gewöhnung eines Tieres an menschlichen Umgang bzw. die Hand. Da Wellensittiche von Natur aus Fluchttiere sind, bedarf es zu ihrer Zähmung viel Geduld. Man darf sich einem Tier nie aufdrängen und muss ihm immer eine Rückzugsmöglichkeit bieten. Mit Kolbenhirse als Lockmittel kommt so mancher Welli schnell auf die Hand. Es gibt allerdings auch Exemplare, die nie zahm werden. Das muss man akzeptieren und darf nicht versuchen, den Willen des Vogels zu brechen.

ZG - Zuchtgenehmigung

ZG ist die Abkürzung für Zuchtgenehmigung.

Zierpflanzen

Zierpflanzen sind Kulturpflanzen, die vom Menschen in einer bestimmten Form gezüchtet werden. Es gibt verschiedene Arten der Zierpflanzen, zum Beispiel Grünpflanzen, blühende Topfpflanzen, Ziergehölze und Stauden. Aber Vorsicht ist bei den Zimmerpflanzen geboten, denn nicht jede Zimmerpflanze ist für das Freiflugzimmer der Wellensittiche geeignet. Unter den Zierpflanzen gibt es auch für Wellensittiche giftige Pflanzen, die den Vögeln beim Beknabbern sehr schaden können.

ZNS, Zentrales Nervensystem, Zentralnervensystem

ZNS ist die Abkürzung für Zentrales Nervensystem. Beim Menschen und den Wirbeltieren umfasst das ZNS Gehirn und Rückenmark. In Abgrenzung hierzu unterscheidet man das periphere Nervensystem, welches vom ZNS Reize (Befehle) empfängt oder aber selbst aussenden kann. Das ZNS ist die übergeordnete Weiterleitungs-, Schalt,- Verarbeitungs- und Steuerinstanz des Organismus. Hier werden z.B. Herzschlag, Körpertemperatur und Atmung reguliert. Erkrankungen des ZNS können sich bei einem Wellensittich durch neurologische Störungen bemerkbar machen; auch Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, Gehirnerschütterung oder dort lokalisierte Tumore können in das große Gebiet des ZNS eingordnet werden.

Zucht

Bezeichnet das gezielte Vermehren, meist mit der Absicht der Vererbung bestimmter Gene bzw. Farbschläge. Um Züchten zu können, bedarf es eines umfangreichen theoretischen und praktischen Wissens über Wellensittiche und geeigneter Räumlichkeiten. Die Psittakoseverordnung, die früher die Zucht von Papageienvögeln nur mit amtlicher Genehmigung und Beringungspflicht gestattete, wurde am 21. September 2012 aufgehoben. Dennoch ist es dringend anzuraten, eine Brut nur dann zu beginnen, wenn ausreichende Sachkenntnis und Erfahrung sowie feste Plätze für die Jungtiere und ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, da jede Brut mit erheblichen Risiken verbunden ist.